Ausgang des Asylverfahrens

Auf die endgültige Entscheidung des Bundesamts – den Abschluss des Asylverfahrens – folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht.

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Ausgang des Asylverfahrens

Nach der endgültigen Entscheidung des Bundesamtes, das heißt nach Abschluss des Asylverfahrens, folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind die jeweiligen Ausländerbehörden zuständig.

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Schutzberechtigte eine Aufenthaltserlaubnis von ihrer Ausländerbehörde.

Widerrufs- und Rücknahmeverfahren , Datum: 24.02.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Die Asylberechtigung und der Flüchtlingsschutz sind zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen.

Aufenthaltsbeendigung , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Bei Ablehnung erhalten Asylantragstellende einen negativen Bescheid, verbunden mit einer Abschiebungsandrohung. Dabei wird zwischen zwei Arten der Ablehnung unterschieden.

Einreise- und Aufenthaltsverbote , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Für abgelehnte Antragstellende, die nicht freiwillig ausreisen, tritt ein gesetzliches Einreise- und Aufenthaltsverbot in Kraft.