Physikalisch-Technische Urkundenuntersuchung (PTU) , Format: Artikel, Bereich: Karriere

Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich "physikalisch-technische Urkundenuntersuchung (PTU)" sind für die Prüfung diverser Dokumente zuständig. Sogenannte Urkundensachverständige arbeiten im gehobenen Dienst, während die Mitarbeitenden im mittleren Dienst sowohl im Bereich Querschnitt und der ersten Prüfebene als auch in der tieferen, zweiten Prüfebene tätig sind. Der große Prüfumfang der Dokumente, die Kompetenz der vom Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamtes ausgebildeten Urkundensachverständigen sowie die referatseigene Vergleichssammlung sind hierbei bundesweit einzigartig.

Welche Aufgaben übernehmen PTU Urkundensachverständige im gehobenen Dienst?

  • Sie sind verantwortlich für die Untersuchung von ausländischen Personaldokumenten mit Hilfe mikroskopischer, materialanalytischer und herstellungstechnologisch ausgerichteter Auswertungsverfahren und prüfen die Echtheit der Dokumente
  • Im Zuge dessen beraten Sie Auftraggebende hinsichtlich der kriminaltechnischen Relevanz und Wertigkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Ihre Fachkenntnisse bringen Sie beispielsweise ein, indem Sie Befunde auswerten und interpretieren, Untersuchungsergebnisse in kriminaltechnisch verwertbare Aussagen umsetzen sowie Behördengutachten erstellen und diese bei Bedarf vor Gericht vertreten

Welche Voraussetzungen sollten PTU-Urkundensachverständige im gehobenen Dienst mitbringen?

  • Sie haben ein (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. abgeschlossen. Die konkreten Studiengänge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung
  • Alternativ können Sie sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abgeschlossen haben
  • Eine bereits abgeschlossene Ausbildung zum bestallten Urkundensachverständigen bzw. zur bestallten Urkundensachverständigen ist von Vorteil. Wir freuen uns allerdings auch, Sie als Anwärterin bzw. Anwärter einzustellen und beim BAMF auszubilden. Die Ausbildung als Urkundensachverständige bzw. als -sachverständiger dauert insg. 3 Jahre und erfordert mehrmalige Bereitschaft zu Dienstreisen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr zum Bundeskriminalamt nach Wiesbaden sowie zu den Landeskriminalämtern oder der Bundespolizei. Das erste Ausbildungsjahr findet in der PTU des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg statt
  • Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein gutes Sehvermögen (keine Farbsehschwäche) zwingend erforderlich und wird im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung geprüft
  • Zur Ausübung der Tätigkeit ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) gem. § 9 SÜG zwingend erforderlich.

Welche Aufgaben übernehmen PTU-Urkundensachverständige im mittleren Dienst?

  • Als Bürosachbearbeitende im Querschnitt sind Sie primär für die Verwaltungstätigkeiten zuständig, die im Zusammenhang mit der physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung stehen
  • Sie sind verantwortlich für die Verwaltung und Organisation des physischen Dokumentenein- und -ausgangs und unterstützen im Back-Office
  • Als Bürosachbearbeitende für die Dokumentenprüfung der zweiten PTU Prüfebene sind Sie eigenverantwortlich für die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung von Dokumenten aus allen Herkunftsländern zuständig, für die die 1. Prüfebene keine Prüfkompetenz besitzt, sowie für Dokumente mit Manipulationsverdacht. Dabei stellen Sie die Echtheit oder die nicht abschließende Bewertbarkeit eines Dokumentes anhand von Vergleichsmaterial (zum Beispiel aus Datenbanken) fest und fertigen hierzu Untersuchungsberichte an
  • Sie legen außerdem Akten für die Urkundenuntersuchung in der internen Vorgangsdatenbank an, erfassen die Antragsdaten und gleichen diese mit den dokumentenspezifischen Eintragungen in PassTA (interne Anwendung zur Erfassung, Überprüfung und Sendungsverfolgung von Dokumenten) ab bzw. passen diese an
    Zusätzlich gewährleisten Sie die Qualitätssicherung der physikalisch-technischen Untersuchung von zufällig ausgewählten Dokumenten der ersten Prüfebene

Welche Voraussetzungen sollten PTU-Urkundensachverständige im mittleren Dienst mitbringen?

  • Für die Tätigkeit als Bürosachbearbeitende im Querschnitt benötigen Sie eine mit mindestens Note "befriedigend" abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsnahe Berufsausbildung, vorzugsweise mit einem der folgenden Berufsabschlüsse: Verwaltungsfachangestellte, Fachkraft für Büromanagement oder Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Als Bürosachbearbeitende für die Dokumentenprüfung der PTU 2. Prüfebene suchen wir Medientechnologinnen bzw. Medientechnologen mit Fachrichtung Druck bzw. Druckverarbeitung oder Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit zusätzlich nachgewiesener Erfahrung in der physikalisch-technischen Prüfung von Dokumenten. Alternativ verfügen Sie über eine mindestens mit der Note "gut" abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsnahe Berufsausbildung, vorzugsweise mit einem der folgenden Berufsabschlüsse: Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte oder Industriekaufleute
  • Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein gutes Sehvermögen (keine Farbsehschwäche) zwingend erforderlich und wird im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung geprüft
  • Zur Ausübung der Tätigkeit ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) gem. SÜG zwingend erforderlich.

Was bietet das BAMF den PTU-Mitarbeitenden an?

  • Eine Einstellung in den gehobenen Dienst der Entgeltgruppe 10 bis 12 TV EntgO Bund oder in den mittleren Dienst der Entgeltgruppe 6 bis 7 TV EntgO Bund, je nach Vorliegen persönlicher Voraussetzungen
  • Teilnahme an der spannenden und umfassenden Qualifizierung zur urkundensachverständigen Person, inkl. Lehrgängen und Hospitationen
  • Im gehobenen Dienst erfolgt bis zum Abschluss der notwendigen Ausbildung die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestallung erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund
  • Im mittleren Dienst erfolgt die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe, wenn keine Ausbildung als Medientechnologin bzw. Medientechnologe vorliegt. Nach dreijähriger Berufserfahrung erfolgt der Aufstieg in Entgeltgruppe 7 TV EntgO Bund
  • Das Bundesamt ist bestrebt, Ihnen als Mittel der Personalentwicklung auch die Möglichkeit einer Verbeamtung anzubieten. Dies erfolgt in einem gesonderten Verfahren, an welchem nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit, abhängig von der haushälterischen Lage sowie dem Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen teilgenommen werden kann
  • Einen sicheren Arbeitsplatz sowie attraktive und familiären Arbeitsbedingungen, u.a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
  • Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum sowie ein lebendiges Gesundheitsmanagement

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

  • Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen auf unserer Karriereseite auf www.bamf.de/jobs, ob vakante Stellen im Bereich PTU zu besetzen sind
  • Über den in der Ausschreibung angegebenen Link können Sie bequem Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen